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11 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

Vergibt eine österreichische Muttergesellschaft Darlehen an ihre belgische Tochtergesellschaft und erzielt sie daraus in den Jahren 2000 bis 2004 Zinsenerträge (=Zinseneinkünfte) in Höhe von 9 Mio. EUR, von denen in Belgien in Übereinstimmung mit dem DBA-Belgien eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000…

EAS 2036Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/0209.04.2002

…Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf…

EAS 1922Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0104.09.2001

…Vorjahresverluste in Höhe von 500 und andererseits ausländische Lizenzgebühren-Quellensteuern in Höhe von 30 zu berücksichtigen sind, dann ist der Vorjahresverlust angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze nur in Höhe von 300 vortragsfähig. Im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997…

EAS 2011Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/0203.04.2002

…die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15…

EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…

EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

  Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…

EAS 205Vorträge niederländischer und belgischer Physikotherapeuten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/2/1-IV/4/9227.11.1992

  In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…