Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
…auf österreichischer Seite keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung erwächst. Der Umstand, dass nach österreichischem Recht die Vorstandsbezüge abweichend von der Qualifikation in Bulgarien als Einkünfte aus in Bulgarien ausgeübter nichtselbständiger Tätigkeit und folglich als "Arbeitslohn" im Sinn von Artikel 7 gewertet werden, vermag die aus Art…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über einer schweizerische Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer auszahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Vorsitzender des mit der Geschäftsführung betrauten Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft, findet nach den im OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz…
…für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge…
Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht…
Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…
In EAS 2936 wurde die Auffassung vertreten, dass die in der Schweiz vorgenommene Besteuerung der Verwaltungsratsbezüge eines Verwaltungsrates einer schweizerischen Konzerngesellschaft, der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in…
Durch den EStR 2000 - Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese…
Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen…
Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…
Besitzt die österreichische Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer…
Wird der Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen AG auch in den Vorstand der deutschen AG berufen, dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet…