…im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von § 48 BAO eine Stundungszinsenfreistellung im erforderlichen Ausmaß (dh. soweit die gestundeten Steuerbeträge in der korrespondierenden deutschen Steuerrückerstattung Deckung finden) herbeizuführen. 4. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2002 bereits in Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von § 295a BAO möglich (EStR 2000 Rz 7586). Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen zur US-Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen…
…oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs. 2 lit. b VO BGBl. Nr. 56/1995). Für Zwecke der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS QU-2 aufgelegt…
…OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein, im Wege eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung…
…der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen…
…Außenprüfungen möglich ist - würde idR einer Sofortbescheinigung des Formulars durch die DBA-Partnerverwaltung entgegenstehen. Kommt daher beispielsweise im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung bei der ausschüttenden Gesellschaft der Verdacht einer Steuerumgehung auf (zB es werden erstmals in einem späteren Prüfungsverfahren Umstände aufgedeckt, die Anlaß für die…
…unausgesprochenen) Annahme einer Versteuerung in deren Heimatstaaten abschließt, in der Folge auf diese Besteuerung verzichtet wird. Denn eine solche Maßnahme diente nicht der Beseitigung einer internationalen Doppelbesteuerung sondern der Herbeiführung einer "Keinmalbesteuerung". 23. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Vorgang auf bulgarischer Seite steuerfrei zu stellen. Wenn aber Bulgarien solcherart anerkennt, dass es nach der zitierten Abkommensbestimmung den Veräußerungsgewinn nicht besteuern darf, dann impliziert dies, dass Bulgarien damit auch anerkennt, dass das Abkommen das Entstehen einer diesbezüglichen Steuerschuld unterbindet. Hat sich für die…
…Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene…
…es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000…
…wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben sein. Das BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung…
…auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland rückerstattungsfähig. 15. Juli 2004 Für…
…ausländische Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische Körperschaftsteuer angerechnet wird (EAS 2224). Die fallbezogene Sachgerechtheit einer solchen Ermessensübung müsste aber individuell unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt festgestellt werden. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…kann diese Quellensteuer nur auf die österreichische Körperschaftsteuer der Jahre 1994 bis 1996 angerechnet werden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, weil die fünfjährige Verjährungsfrist (innerhalb derer eine Bescheidanpassung an die Erfordernisse des DBA-Rechtes gemäß § 299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen…
…eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme…
…den Händen der deutschen Tochtergesellschaft besteuert (im Wege einer Erhöhung der deutschen Besteuerungsgrundlage als Folge der Gleichbehandlung mit einer Gewinnausschüttung) und andererseits in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft steuerlich erfasst. 26. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zu beachten. Der aus der "Angehörigen-Rechtsprechung" resultierende Fremdverhaltensgrundsatz für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft gilt für betrieblich und außerbetrieblich unterhaltene Beziehungen zur Gesellschaft. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde im Übrigen unter Berufung auf die "Angehörigen-Rechtsprechung" bestätigt, dass im…
…Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in § 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben"…