RIS AI
4 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 919Interpretationsfragen zu § 10 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/9602.08.1996

…internationale Schachteldividenden steht gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu, wenn die die Dividenden empfangende österreichische Kapitalgesellschaft "in Form von Gesellschaftsanteilen" mindestens zu einem Viertel an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Es muss sonach eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vorliegen. Bedeutungslos ist die Aktiengattung (Wiesner, KStG '88…

EAS 2036Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/0209.04.2002

…sind. Selbst wenn daher das Gesamteinkommen der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den italienischen Zinsen bestehen sollte (und daher drei Viertel der Zinsen vom Verlustvortrag aufgezehrt würden), wäre die gesamte mit 10% erhobene italienische Quellensteuer (und nicht bloß ein Viertel davon) auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen…

EAS 1392Gesellschaftergeschäftsführer einer finnischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/15-IV/4/9804.01.1999

…aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge drei Viertel der Jahresbezüge weder in Finnland noch in Österreich besteuert werden können, ist daher unzutreffend. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2591Kein Anrechnungsvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/200524.03.2005

…positiven Gesamteinkünfte der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen und sollten wegen der Verlustvortragsgrenze nur drei Viertel der Zinseneinkünfte vom Verlustvortrag aufgezehrt werden, ist dennoch die gesamte kroatische Quellensteuer (und nicht bloß ein Viertel davon) auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen (EAS 2036). 24…