…GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen deutschen Finanzamt abzuklären und dieses Beurteilungsergebnis sodann korrespondierend der Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung zu Grunde zu legen. Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Zinskomponente (1/3 der bis einschl. 2000 kumuliert zuerkannten Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber)…
…hat. Es kann dem Abkommen nicht die Wirkung beigemessen werden, dass es den Bestand einer (unbezahlten) Steuerschuld bis zu diesem späteren Erkennen der Abkommensberechtigung gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur für Zeiträume nach Erfüllung von Formalvoraussetzungen (Nachweis der Abkommensberechtigung)…
…gegeben, wenn das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. 04. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
…und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die Steuerfreiheit in Deutschland versagt wird, liegt jedenfalls keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vor. Aus der Sicht der österreichischen Finanzverwaltung bestehen keine Einwendungen, dass Gewinnvorträge zunächst formal einer Rücklage zugewiesen werden, die in…
…vor Ort die Projekte in direkter Abstimmung auf die Bedürfnisse der Bank zu entwickeln und bei ihr zu implementieren, dann ist zunächst festzustellen, ob die Auftragserfüllung unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfolgt. Ist dies zu verneinen, weil dem britischen Unternehmen weder in der Bank noch…
…teilweise ausgeübt wird. Zunächst wäre zu prüfen, ob das Segelboot selbst die notwendigen Betriebsstättenkriterien erfüllt. Ein fahrendes Schiff begründet in der Regel keine Betriebsstätte, da die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element fehlt (VPR 2010 Rz 163; BFH 3…
…Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Vielmehr wird sich empfehlen, dass zunächst durch den Rechtsträger des ausländischen Theaters eine Antragsveranlagung beantragt wird; im Rahmen der hiefür einzubringenden Steuererklärung muss der gesetzlich vorgesehene Besteuerungsnachweis für jene Mitwirkenden erbracht werden, für deren Einkünfte auf Grund…
…diese gemäß § 1 nur für im Ausland ansässige Einkünfteempfänger gilt und die in § 4 erwähnten ausländischen Personengesellschaften infolge ihrer steuerlichen Transparenz keine Einkünftezurechnungsempfänger sind. Dies schließt aber nicht aus, dass die inländische Bank unmittelbar auf Grund des DBA den Abzug der Kapitalertragsteuer unterlässt. Allerdings ist…
…zwischen Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft gilt für betrieblich und außerbetrieblich unterhaltene Beziehungen zur Gesellschaft. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde im Übrigen unter Berufung auf die "Angehörigen-Rechtsprechung" bestätigt, dass im Fall einer unverzinslichen Gesellschafterkaufpreisforderung in den betreffenden Jahren jeweils eine Forderung auf Bezahlung der…
…15) und nicht 14.400 Euro in Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor, so muss vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den…
…wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend) der Kapitalgesellschaft zugegangen sind. Die Sondergewinnsteuer entfällt daher nicht einmal mehr "mittelbar" auf die rumänischen Lizenzgebühren, sodass die rumänische Quellensteuer auf sie nicht anrechenbar ist.…
…3 Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG ist allerdings mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehene 25-prozentige Besteuerung nur auf jene stillen Reserven im Anteil an der Personengesellschaft…
…der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite…
…die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist. Es ist nicht vorstellbar, dass diese Vorgänge der schweizerischen Niederlassung zuzuordnen sind, da diese anlässlich der diesbezüglichen Verhandlungen ja noch gar nicht bestanden hat. Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter wird daher in…
…Dies ergibt sich auf der abkommensrechtlichen Ebene einerseits aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland, weil das Freistellungsgebot des österreichisch-griechischen DBA zur Anwendung käme, wenn die D-GmbH kein deutsches, sondern ein österreichisches Unternehmen wäre und Betriebstätten deutscher Unternehmen nicht gegenüber Betriebstätten österreichisches Unternehmen diskriminiert…
…wieder zu entlasten. Da nach österreichischer Auffassung die Bezugnahme auf den OECD-Kommentar als Auslegungsinstrument für OECD-Staaten nur klarstellende Bedeutung besitzt, ist im gegebenen Zusammenhang keine inhaltliche Änderung der Rechtslage zwischen dem Alt-DBA-1954 und dem DBA-2000 erkennbar. 14. Oktober 2003 Für…
…dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, dass eine Beteiligung, die beispielsweise um S 100 Mio. an eine auf den britischen…
…und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen…