Vorausgesetzt, dass die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht als "ausländische Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG einzustufen ist und dass sie weiters nicht dem deutschen Sozialversicherungssystem zuzurechnen ist, sind Ruhegehälter, die von dieser Anstalt an in Österreich ansässig gewordene…
…bestehen daher keine Bedenken, auch die Rentenbezüge aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte nach der Kassenstaatsregel in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn auf deutscher Seite ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen…
…17 DBA D keine Steuerentlastungsberechtigung. Werden die deutschen Künstler nicht auf Werkvertragsbasis, sondern als Dienstnehmer des inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu…
…6 Monate der deutschen GesmbH zur Verfügung stehen. Mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Theaters unterliegen nach Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland auch die nach Österreich entsandten Schauspieler keiner inländischen Steuerpflicht, wenn sie in Deutschland ansässig sind und durch Dienstvertrag von dem deutschen Theaterunternehmen engagiert…
…ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes deutsche…
…Satz des DBA-Deutschland anzuwenden, der Österreich das Besteuerungsrecht zuteilt. Im Zweifelsfall sollte mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt das Einvernehmen hergestellt werden, wobei in solchen Zweifelsfällen die steuerliche Erfassung der Vergütungen durch die deutsche Steuerverwaltung als Indiz dafür gewertet werden kann, dass auf österreichischer Seite…
…in Großbritannien ansässiger Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher nur in Sonderfällen eintreten, nämlich nach Artikel 14, wenn für die Ausübung der inländischen Tätigkeit…
…im Rahmen des "Theaters der Jugend" in Österreich eine Aufwandvergütung, kann diese vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. Der dieses Ergebnis bestätigende "Orchestererlass" (AÖFV. Nr. 112/95) ist auch auf Theatergastspiele anwendbar (Z. 8 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Konsultationsverfahren vom 7.6.1991…
…innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG, doch sind sie gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich insgesamt von der Abzugsbesteuerung freizustellen, wenn dem deutschen Theater in Österreich keine "Betriebstätte" zur Verfügung steht (EAS 335). Werden für die österreichische Festspielveranstaltung von dem deutschen Unternehmen in…
…dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Allerdings hat nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828)…
…dann unterliegen die hierfür dem deutschen Theater gezahlten Pauschalvergütungen keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Artikel 17 Abs. 3 in Verbindung mit dem Schlussprotokoll zum DBA-Deutschland gegeben. Allerdings sieht diese Bestimmung als Formalvoraussetzung vor, dass die Bestätigung von der "zuständigen Behörde" erteilt…
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit…
…Doppelbesteuerungsabkommen unter Missachtung der Wiener Vertragsrechtskonvention anzuwenden. Im Geltungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 (mit dessen Wirksamkeitsbeginn ab 1. Jänner 2003 zu rechnen ist) wird allerdings die Rechtslage an jene des OECD-Musterabkommens angepasst, sodass dann die Vergütungen eines österreichischen Festspielveranstalters an deutsche Bühnenbildner…
…die hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (einschließlich z.B. vom Veranstalter übernommener Reise- und Unterkunftskosten : Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschn. 106 Abs…
Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
…nur beschränkt steuerpflichtige) Künstler von dem österreichischen Verein für die Mitwirkung an den österreichischen und deutschen Aufführungen auf Werkvertragsbasis verpflichtet, dann unterliegen die hiefür von dem inländischen Verein gezahlten Gagen insoweit der inländischen Besteuerung, als die Tätigkeit der Künstler im Inland ausgeübt oder verwertet wird…
…daraufhin die deutsche GmbH dieses Theater entsprechend zu diesem Österreich-Gastspiel, dann darf auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die an die deutsche GmbH gezahlte Gesamtvergütung dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterworfen werden. Aufgrund der VwGH…
…Bruttoabzugsbesteuerung handelt, mindern die durch die Beiträge abgedeckten Kosten (Bezahlung des gesamten Ensembles, Herstellung des Bühnenbildes, Versicherung und Sozialabgaben, Proberaum, Transport und Ausstattung, Taggelder und Hotelkosten der Ensemblemitglieder usw.) nicht die Steuerbemessungsgrundlage. Es besteht für das ausländische Theater allerdings die Möglichkeit eine Veranlagung gemäß § 102…
…der derzeitigen Abkommensinterpretation im Verhältnis zu Deutschland, wenn die Künstler nicht direkt von dem österreichischen Veranstalter unter Vertrag genommen werden, sondern wenn dies durch eine deutsche Agentur geschieht, die nun ihrerseits die Künstler durch Vertrag mit dem inländischen Veranstalter in Österreich gastieren lässt. Die deutsche…