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EAS 2631KESt-Vermeidung bei Gewinnausschüttung an eine thailändische Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0413-IV/4/200525.07.2005

…die thailändische Gesellschaft in Österreich einen "ständigen Vertreter" unterhalten und sonach selbst in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten. Ob im konkreten Einzelfall das Sachverhaltsbild eine derartige Würdigung verträgt, ist allerdings eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, in die seitens des BM für Finanzen grundsätzlich nicht eingegriffen wird…

EAS 38Treaty-shopping mittels Kreditdurchleitung nach Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/5/1-IV/4/9122.10.1991

…Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren Zugang zu den Vorteilen des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verschaffen und Portugal auf diesem Weg zu einer Reduktion der…

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

…diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Ansatz für Progressionszwecke ist deshalb erforderlich, weil sich die Steuerbefreiungsbestimmungen des § 3 EStG, soweit sie Leistungen der öffentlichen Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf…

EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

…Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer…

EAS 1639Übernahme von Aufenthaltskosten durch inländische Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 284/1-IV/4/0014.04.2000

  Übernehmen österreichische Veranstalter aus Anlass des Engagements ausländischer Künstler deren inländische Reise- und Aufenthaltskosten, dann sind diese Aufenthaltskosten in die Bemessungsgrundlage für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen (Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984). Veranstalter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur den Nettobetrag…