Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen…
…18 fallen. Denn würden sie unter Artikel 19 fallen, wäre die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft schädlich. Angesichts des Umstandes, dass die fast 80jährige Lehrerin mittlerweile in Österreich besachwaltert wird und umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen ihr nicht mehr zumutbar sind, erscheint es empfehlenswert, sich unter Bezugnahme auf…
…Es wurde allerdings Einvernehmen erzielt, dass dann, wenn die verliehene Arbeitskraft nur für die Dauer der Verleihung an das deutsche Unternehmen in die Dienste des österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens aufgenommen worden ist, die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 Deutschland kein Besteuerungsrecht entzieht und dass…