…Freigrenze von US-$ 3.000 überschritten wird. Die österreichische Konzertagentur ist steuerabzugspflichtig, wenn die deutsche Agentur funktionell als "Agentur", d.h. in bloßer Vermittlungsfunktion, tätig wird. Ist es jedoch so, dass die deutsche Agentur als alleiniger Vertragspartner der US-Künstlerin auftritt, sodass das von…
…Unternehmen ist, das mangels inländischer Betriebstätte weder gemäß § 98 EStG noch gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein in Österreich besteuert werden darf, dann ist folgendes entgegenzuhalten: Inländisches Recht: Im Fall von Vortragstätigkeiten ist es nach inländischem Recht (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG) gleichgültig, ob die…
…der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG mittels Mandatsvertrages einem amtsbekannten liechtensteinischen Treuhandbüro übertragen hat; die Organe der liechtensteinischen AG zwei amtsbekannte liechtensteinische Rechtsanwälte sind und ihre Treuhandfunktion von Dr…
…eine Duldungsleistung erhält. Wer aber eine Vergütung für eine Dirigentenleistung (Aktivleistung) bezieht, wird auch dann nicht von dem erwähnten Satz 3 erfasst, wenn mit Erbringung dieser Aktivleistung für eine Rundfunkanstalt zwangsläufig und geradezu untrennbar das Einverständnis mit der Rundfunkübertragung verbunden ist. 5. Dezember 2004 Für…
…Autoren, auftritt, sondern die Vertragspflichten im eigenen Namen eingeht, wäre ein von der deutschen Gesellschaft ausgestelltes Formular ZS-QU2 zu verwenden, wobei sich dann die 10.000 Euro-Grenze nicht nach den Autorenanteilen, sondern nach der Gesamtzahlung an die Agentur richtet. Bundesministerium für Finanzen, 19…
Vergütungen an ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die…
Vergütungen, die ein österreichischer Künstler aus Fotoshootingverträgen von deutschen Auftraggebern dafür erhält, dass die vom Auftraggeber gemachten Fotos und Interviews in international erscheinenden Magazinen veröffentlicht werden, zählen zu den Betriebseinnahmen seines freiberuflich ausgeübten Betriebes (siehe EAS 882 im Fall ähnlicher Verträge eines Sportlers mit Sportartikelherstellern…
…In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat der österreichische Steuerpflichtige eine freiberufliche…
…dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel…
Wird im Wege einer österreichischen Agentur ein tschechischer Pianist von einem österreichischen Hotel für die Dauer eines Monates engagiert, wobei sich aus dem Engagementvertrag eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Hotel ("Kontrahent 1") und dem Pianisten ("Kontrahent 2") ergibt, dann ist der Betreiber des österreichischen Hotels…
Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…an einen in einem DBA-Partnerstaat ansässigen Künstler aus Anlass der Absage einer Darbietung geleistet werden, stellen keine Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit" im Sinn von Artikel 17 OECD-MA dar. Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit…
…ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für beaufsichtigende Tätigkeiten bei "Gesellschaften" (im Sinn von Artikel 3 OECD-MA), sonach nur für Tätigkeiten…
…nicht, wenn in dem betreffenden Abkommen für Lizenzgebühren eine Quellenbesteuerung vorgesehen sein sollte. Denn die Überlassung von Persönlichkeitsrechten ist regelmäßig nicht in der Abkommensdefinition der "Lizenzgebühren" miterfasst. Im Verhältnis zu Deutschland enthält allerdings Artikel 17 Abs. 1 des DBA eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung…
…die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen sowohl der Fall einer "Überlassung von Rechten auf bestimmte Zeit" als auch die "Gestattung der…
…in Österreich, sodass diesfalls der Steuerabzug unterbleiben kann, falls ausreichende Nachweise über diese abkommensgemäße Steuerfreistellungsverpflichtung vorliegen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem das Vorhandensein einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung des Konsulenten. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…
…Österreich lebender Chinese von einem chinesischen Verlag für einen publizierten Gedichtband erhält, fallen unter den abkommensrechtlichen Begriff der Lizenzgebühren und damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 12 des DBA-China. Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen Titeln überweist ("Honorar" und…
…deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000…
…wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US-Dollar überschritten wird. Es gilt hiebei als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als solche und auf die…