…österreichischen Bank an einen inländischen Anleger verkauft, dann ist im Hinblick auf die nachstehenden Erwägungen keine Veranlassung erkennbar, die durch die Doppelbesteuerungsabkommen dem Einkünfteempfänger eingeräumte Steueranrechnung vorzuziehen und bereits bei der nach Z 4.3 der KEST-Richtlinien (AÖF Nr. 158/1993) von der Bank…
…so ist dies eine innerdeutsche Entscheidung, die im übrigen keine österreichischen, sondern deutsche Steuerpflichtige betrifft. Damit erscheint keine Veranlassung gegeben, von österreichischer Seite in dieser Angelegenheit zu intervenieren. Es ist aber einzuräumen, dass der letzte Satz der Verfügung aus österreichischer Sicht problematisch ist: denn dort…
…dieser Hinsicht eine wirksame und administrativ handhabbare grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit herbeizuführen, sind bisher nicht verwirklicht worden. Auch aus dem Gesichtswinkel des derzeitigen Harmonisierungsstandes in der EU ist daher keine Veranlassung erkennbar, die geltende Rechtslage in Österreich einseitig zu verändern. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…