…und deutschen Steuerverwaltung bestehen, die in der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsvorganges in Deutschland erkennbaren Ausdruck findet. Wird in der Folge der Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und fließen auf Grund des GesmbH-Abtretungsvertrages Teile des Veräußerungserlöses erst nach Hauptwohnsitzverlegung zu, so kann der bloße…
…der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 pauschal in Höhe von 14% des Veräußerungserlöses anzusetzen ist, bewirkt nicht den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…
Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…
Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…
Hat eine Wiener GesmbH, deren Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an…
Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Tschechien dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögen im Sinne des Art. 6 DBA Tschechien (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Veräußert daher…
Werden von einer in der Schweiz ansässigen Person Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft veräußert, dann darf der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nicht besteuert werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…3 des Abkommens teilt das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang Österreich zu; allerdings räumt die Bestimmung gleichzeitig Israel ein 15-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht ein. Das Quellenbesteuerungsrecht darf indessen nicht vom Veräußerungserlös (110), sondern nur vom Veräußerungsgewinn (10) erhoben werden. Die israelische Steuer ist gemäß Artikel 24 Abs…
…13 Abs. 1 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erzielung von Liquidationserlösen verwirklicht ebenso wie die Erzielung von Veräußerungserlösen den Tatbestand eines Veräußerungsvorganges, da in beiden Fällen die Erlöse im Gegenzug für die Abgabe der Gesellschaftsanteile erzielt werden. Die Problematik ist anlässlich der österreichisch…
…1988 pauschal 14 Prozent des Veräußerungserlöses, unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es sich dagegen um "Neuvermögen", dh. ab dem 31. März 2002 angeschaffte Grundstücke, so ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten zu ermitteln…
…2011 wurde allerdings das Wesen der Stückzinsen verändert. Waren sie bisher "Zinsen" und stellten sie sonach "Früchte" der zugrundeliegenden Wertpapiere dar, werden sie nunmehr als Teil des Veräußerungserlöses, also als Teil des Substanzwertzuwachses der veräußerten Wertpapiere angesehen. In diesem Sinn führen die Erläuterungen des BBG…
…Ergebnis erzielt worden, das ohne diesen Umweg die gesetzlich vorgesehene Körperschaftsteuerbelastung ausgelöst hätte: nämlich eine Veräußerung einer mit 100 zu Buch stehenden Beteiligung gegen Erzielung eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen kann die bloß formale (rechtsmissbräuchlich gewählte) Umwegkonstruktion nicht darüber hinwegtäuschen, dass im wirtschaftlichen…
…das Besteuerungsrecht der Republik Österreich" ein. Im Fall eines nach dem Zuzug stattfindenden Verkaufes seiner Kapitalanteile ist daher der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach Österreich zu ermitteln. Der Umstand, daß die Gewinnausschüttungen der inländischen Kapitalgesellschaften bereits…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…Österreich gelegene und in ihrem Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst werden. Wurde der Veräußerungserlös auf einem österreichischen Sparbuch angelegt, so steht an den daraus abreifenden Zinsen…
…nach der Neuordnung durch das BBG 2011 auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Artikels 13 DBA-Deutschland und nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht…