RIS AI
4 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 186Assistenzleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/8/1-IV/4/9202.11.1992

…Niederlande steuerabzugsfreien Dienstleistungsvergütungen von den Grundsätzen des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens (insb. Z 12) leiten. Danach unterliegen Vergütungen für einzelabgerechnete Unterstützungsleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft in den Bereichen Marketing, Organisation, Produktion, Versicherungsberatung bei An- und Verkauf von Grundvermögen…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

…Sollte diese auf dem Fremdverhaltensgrundsatz basierende Gewinnaufteilung so vorgenommen werden, dass die Gewinne aus dem österreichischen Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist…

EAS 1877Auftragsfertigung und kommissionsweiser Verkauf für eine schweizerische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/0123.07.2001

…untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt entsprochen werden müssen…

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…