…ob diese Studiensemester zusammenhängend sein müssen, hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: "Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der…
…Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Nur in diesem Fall würde mit der weiteren Entsendung…
…einen Teil der "Bauausführung" dieses Hotels dar und begründet daher auch für die diesbezüglichen Planungsarbeiten eine inländische Baubetriebstätte, wenn diese Planungsarbeiten an der Baubetriebstätte ganz oder teilweise für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden, wobei zwischenzeitige Abwesenheiten weder zu einer Unterbrechung noch zu einer…
…dass er während dieser Zeit nicht allzu häufig (zB an Wochenenden) zurückkehrt. Nur unter diesen Voraussetzungen wird man von einer Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht durch eine beschränkte Steuerpflicht von Februar bis August d.J. in Österreich ausgehen können. Es wird daher jedenfalls in Fällen dieser…
…Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der UdSSR kein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang wird aber dann anzunehmen sein, wenn in Erfüllung ein und derselben Aufgabe (Einführung des sowjetischen Partners eines österreichisch-sowjetischen Joint Ventures in westliche Marketing…
…würde jedenfalls eine in den USA ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung ein gewichtiges Indiz für die Ansässigkeitsverlagerung in das Ausland darstellen (ebenfalls EStR 2000 Rz 7596). Kann auch diese nicht beschafft werden, dann müsste die Frage im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Sollte keine Unterbrechung der…
…physischen Aufenthalts zu berücksichtigen. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Russland anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Russland kein innerer Zusammenhang besteht. Besteht ein solcher innerer Zusammenhang…