…sich die Frage, ob China gemäß Art. 12 DBA-China auf die dafür bezogenen Vergütungen eine Quellensteuer einbehalten darf. Das DBA-China folgt bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffs sowohl dem OECD-MA 1977 als auch dem UN-MA 1980. So ist gemäß Art. 12 Abs…
…nicht um Lizenzgebühren im Sinn von Art. 12 des OECD-Musterabkommens (vgl. EAS 1998). Das zwischen Österreich und Serbien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffs noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als…
…das nicht nur im Verhältnis zu Tschechien, sondern auch im Verhältnis zur Slowakei weiterhin anzuwenden ist, folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen…
…des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992 ff.). Das DBA-Israel folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen…
…von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und Rumänien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als…
…ein Wasserwerk), es ging sonach nicht um Fälle einer bloßen Vermögensverwaltung des Leitungssystems. Der bloße Umstand, dass die Wortwahl bei der Umschreibung des Betriebstättenbegriffes in Artikel 5 DBA-Deutschland und in § 29 BAO nicht ident ist, stellt im Übrigen keinen tauglichen Grund dar, einer nach…