…1 lit. c des DBA-USA v. 31.5.1996 legt fest, dass die sogenannten "Green Card Holders" (US-Ausländer mit Daueraufenthaltsbewilligung in den USA) nur dann als in den USA ansässig gelten, wenn sie auch tatsächlich eine gewisse Aufenthaltszeit in den USA verbringen; nur…
…c). DBA-Ansässigkeit in Österreich unterdrückt damit die USA-Ansässigkeit. Kehrt daher ein langjährig in den USA ansässig gewesener österreichischer Staatsbürger, der nach wie vor im Besitz einer US-green card steht, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes nach Österreich zurück, dann tritt er damit in die…
…Besitz der "grünen Karte" stehen ("green card-holders") weiters die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 lit. c des Abkommens für längere Zeit in den USA aufhalten (zB "I state herewith to be substantial present in the U.S.A…
…Staatsbürger, der im Jahr 2000 für etwa 6 Jahre als "green card holder" vorübergehend zu der US-Konzerngesellschaft entsandt wurde und der im Jahr 2006 die USA wieder verlassen hat und nach kurzer Arbeitsleistung für eine britische Konzerngesellschaft wieder in den österreichischen Konzernbereich zurückgekehrt ist…