Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
…ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Kommanditgesellschaft, die auf einem gepachteten Grundstück ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Tankstelle errichtet, wobei die Tankstelle und die Tiefgarage von der Kommanditgesellschaft selbst betrieben und die Geschäftsräumlichkeiten des Einkaufszentrums an Interessenten vermietet werden, so unterliegen die aus diesen Beteiligungen…
…Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hierdurch allein keine inländische Betriebstätte…
Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland…
…Recht, für die WC-Benützung Entgelt einzuheben, sodass sich dieser Fall im Ergebnis als ein WC-Anlagenbetrieb in den Räumlichkeiten der Tankstelle durch das deutsche Unternehmen darstellte. Hier bildeten daher die zu reinigenden Anlagen selbst bereits eine Betriebstätte des deutschen Unternehmens. Bundesministerium für Finanzen, 5…