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EAS 596Inlandsveranstaltungen einer US-Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3380/1/1-IV/4/9516.03.1995

Bietet eine amerikanische Universität in Österreich Studienprogramme an und bedient sie sich hiezu einer österreichischen GmbH, die Interessenten für diese Programme gewinnen soll, wobei sie für jeweils 25 Studenten ein Erfolgshonorar zugewiesen bekommt, so ist nicht auszuschließen, dass diese GmbH als ständiger Vertreter der amerikanischen…

EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

…Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro an die österreichische Niederlassung im…

EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

…einschlägige Gastlehrerbestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China beseitigt. Art. 20 DBA Deutschland/China enthält eine Gastlehrerbestimmung, derzufolge ein Lehrer oder Forscher, der in einem Vertragsstaat ansässig ist und sich im anderen Vertragsstaat höchstens drei Jahre zwecks fortgeschrittener Studien oder Forschungsarbeiten oder zwecks Ausübung einer…