…Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034 und EAS 2562). Ergibt sich im vorliegenden Fall, dass die Steuerersparnis in Deutschland im Vergleich zu der durch den Verlustvortrag in Österreich erzielten Steuerersparnis nicht wesentlich ist, wird kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegen…
…Gewinnteile, die dieser Betriebstätte nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen sind. Wenn mit einer solchen Gestaltung eine Steuerersparnis verknüpft und demzufolge Steuervermeidung als primäre Motivation zu vermuten ist, dann wird die bei Auslandsbeziehungen bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht erfordern, dass…
…eintreten wie bei dem über die Holdinggesellschaften gewählten Gestaltungsweg. Bringt ein gewählter Gestaltungsweg aber keine Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung der Steuerersparnis nicht isoliert nur auf die Steuerleistung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat abgestellt werden kann), dann kann dieser Gestaltungsweg nicht mehr als missbräuchlich gewertet…
…vom Inhalt der Koproduktionsvereinbarung ab. Es wird darauf zu achten sein, dass ihrem Inhalt nach als Gastspielverträge ausgestaltete Abmachungen nicht aus Gründen der Steuerersparnis bloß formal als Koproduktionsverträge bezeichnet werden. Wird mit einem amerikanischen Tanztheater, das von einer US-Kapitalgesellschaft betrieben wird, ein Gastspielvertrag abgeschlossen…
…liechtensteinischen Einrichtung zugerechnet werden. Es wird aber auch zu bedenken sein, dass in einem Besteuerungsfall, in dem die gewählte Gestaltung zu erheblichen Steuerersparnissen führt, die behördliche Sachverhaltsfeststellung nicht allein auf dem Parteivorbringen beruhen kann, sondern es wird dieses durch ausreichende Dokumentation glaubhaft zu machen sein…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…
Hat ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so…
Es ist wohl richtig, dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
Erwirbt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Ferienwohnung, so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…
Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und demzufolge von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Inländische Sparzinsen eines deutschen Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann…
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…