Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…
Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten…
Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…
Erzielt eine in Österreich errichtete Privatstiftung (Familienstiftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus inländischem Liegenschaftsvermögen und werden von der deutschen Finanzverwaltung die Einkünfte gemäß § 15 deutsches Außensteuergesetz den in Deutschland ansässigen Begünstigten anteilig zugerechnet, dann führt dies zu keiner internationalen Doppelbesteuerung. Denn soweit die Kapitalerträge der…
Zuwendungen von Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte fallen im Allgemeinen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der üblichen DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD…
Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Bringt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihren Mietwohnbesitz in eine inländische Privatstiftung ein, wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies…