RIS AI
7 Treffer1206 msnur geltende Fassungen
EAS 2598Pension der italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200513.04.2005

Artikel 19 Abs. 2 DBA-Italien stellt fest, dass Einrichtungen der italienischen Staatsbahnen mit den anderen öffentlichen Stellen Italiens gleichzubehandeln sind. Nach dem Abkommenswortlaut ist diese Gleichstellung für die Besteuerung der Aktivbezüge (Art. 19 Abs. 1 DBA-Italien) vorgesehen; misst man dieser Bestimmung aber bloß…

EAS 3419Arbeitskräfteüberlassung iZm den italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/8/201908.11.2019

…Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit. b DBA-Italien ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die "an das Personal […] der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.) […] in Österreich gezahlt werden", wobei im Übrigen die Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 4 DBA…

EAS 1510In Österreich ansässige Bedienstete der Italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 448/1-IV/4/9912.08.1999

…Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden, daß die Erwerbsklausel des Artikels 19 Abs. 4, also jene Klausel, die das Personal erwerbswirtschaftlicher staatliche Einrichtungen eines Staates aus dem Anwendungsbereich des Artikels 19 herauslöst, für die Italienischen Staatsbahnen…

EAS 952Auswirkungen des DBA-Deutschland auf die ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/6-IV/4/9621.10.1996

Artikel 6 Abs. 2 DBA-Deutschland bezieht die Eisenbahnunternehmen der beiden Vertragstaaten in die für die Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

  Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…

EAS 3162Restaurantbetrieb in internationalen Zügen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1600-IV/4/201021.06.2010

Übernimmt eine österreichische GmbH die Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…