…sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die in der betrieblichen Einheit des für die Sportausübung unterhaltenen (steuerlichen) Gewerbebetriebes zu erfassen sind (EAS 409). Dies gilt auch für die Mitwirkung an den inländischen Drehaufnahmen für einen Werbespot. Wirkt daher ein in Italien ansässiger Sportler an…
…sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die in der betrieblichen Einheit des für die Sportausübung unterhaltenen (steuerlichen) Gewerbebetriebes zu erfassen sind. Die der Abzugspflicht unterliegenden Einkünfte gehen damit über den Kreis der nach der "Sportlerklausel" (Art. 17 OECD-Musterabkommen) in Österreich erfassbaren Einkünfte hinaus…
…sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die in der betrieblichen Einheit des für die Sportausübung unterhaltenen steuerlichen Betriebes zu erfassen sind. Überträgt man diese Überlegungen auf den vorliegenden Fall, dann zählen auch die von dem ausländischen Künstler für seine künstlerischen Werke vereinnahmten Lizenzgebühren zu…
Erhält ein in Österreich ansässig gewordener Sportler von seinem Heimatstaat Zuwendungen dafür, dass er an internationalen Sportwettkämpfen unter der Nationalität des Heimatstaates teilnimmt, wobei hierfür keine vertraglichen Abmachungen eingegangen worden sind, dann muss angenommen werden, dass diese Zuwendungen Betriebseinnahmen aus der - aus steuerlicher Sicht als…
Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…
Erhält ein in Österreich ansässiger Profiradrennfahrer, der überwiegend Rennen im Ausland bestreitet, von einem deutschen Team eine feste Jahresvergütung für werbliche Leistungen (Pressekonferenzen, Foto- und Filmtermine unter Abtretung der Persönlichkeitsrechte), dann unterliegen diese Vergütungen grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; Deutschland ist gemäß Artikel 17 Abs…
Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltenen "Künstler- und Sportlerklausel" jenes Verständnis beigemessen, das sich aus einem österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herleitet, das zum DBA-Liechtenstein ergangen ist (VwGH v. 10.5.1972, 1637/70…
Eine in Österreich ansässige Sportlerin, die auf Grund von unmittelbar zwischen ihr und ausländischen Veranstaltern geschlossenen Verträgen für Auslandsturniere Preisgelder erhält, ist hiermit auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden in Ihrem Schreiben genannten Staaten in Österreich von der Steuer - unter Progressionsvorbehalt - befreit: Australien (Art. 17…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Sportartikelhersteller dessen Sportartikel bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf die Sichtbarkeit des Firmenlogos zu verwenden (so genannte "Ausrüstungsvereinbarung"), dann unterliegt das…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens wurde mit der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit…