Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…
…vorgenommene zwingende gesetzliche Qualifizierung von Kammerpensionsleistungen (soweit sie eine "Gleichartigkeit" mit den Sozialversicherungspensionen aufweisen) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stellt sich damit im Geltungsbereich des § 98 EStG 1988 als Sperre gegen ihre Rückqualifizierung in Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar. Es wäre daher gesetzlich nicht gedeckt…
…bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen; dies deshalb, weil vorgekehrt werden musste, dass nicht eine Auslagerung von schädlichen Passiveinkünften zu einer Sperre für die Anwendung des Methodenwechsels führt. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: