Es ist wohl richtig, dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und…
…Österreich ein, doch hindert das Abkommen Österreich daran, jene umfassenden Besteuerungsrechte wahrzunehmen, die dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) vorbehalten sind. Daher kann auch das Sparguthaben gemäß Artikel 14 Abs. 2 DBA-D nur in Deutschland der Vermögensbesteuerung unterzogen werden. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…