Werden von einem österreichischen Festspielveranstalter französische Solisten als Dienstnehmer engagiert, unterliegt der hiefür gezahlte Arbeitslohn dem österreichischen Lohnsteuerabzug (Art. 10 DBA-Frankreich); der Umstand, dass im DBA-Frankreich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit keine (dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete) "Künstlerklausel" vorgesehen ist…
…österreichische Steuer hätte allerdings auf Grund der sowohl mit Italien wie auch mit Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bei der offensichtlich in den beiden Staaten erfolgten Besteuerung angerechnet werden müssen. Werden in einem derartigen Fall zusätzliche Verträge mit dem italienischen Ensemble und den beiden britischen Solisten geschlossen…
…Deutschland in Österreich von der Einkommensbesteuerung freizustellen (siehe zB auch EAS 1714). Wird darüber hinaus ein US-Solist für die Mitwirkung an diesem Konzert von dem inländischen Veranstalter direkt unter Vertrag genommen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Vergütungen der inländischen Besteuerung, wenn der in Artikel…
…Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen. Das schweizerische Orchester hat aber die Möglichkeit, im Wege einer Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs…