…daher zB in einem reziproken Fall von einem österreichischen Unternehmen unter Vereinbarung einer grundbücherlichen Sicherstellung ein Darlehen nach Griechenland vergeben, jedoch niemals eine Hypothek auch tatsächlich in Griechenland verbüchert, dann können idR durch eine solche Parteienvereinbarung die griechischen Zinsen nicht der österreichischen Besteuerung entzogen werden…
…zu, die aus steuerlicher Sicht der Österreichischen Nationalbank als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Werden Wertpapiere von anderen österreichischen Kreditinstituten (die nicht die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 lit. b des DBA-Italien erfüllen) der Österreichischen Nationalbank zur Sicherstellung überlassen und zwar unter Bedingungen, die…
…keine steuerrechtliche Bedeutung zu. Denn die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich ist weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen (VwGH 11.11.92, 91/13/0033). Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dementsprechend dann beweglich…
…Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des…
…dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch das inländische Grundstück besichert ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall…