…Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz der österreichischen Stiftungseingangssteuer (StiftESt). Hat der Zuwendende (Erblasser) seinen Wohnsitz im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art. 1 lit. a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…
…das gesetzliche Stammkapital herabgemindert werden darf und dass eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Ende der Gesellschaft zur Folge hat. Wenn in der deutschen Verwaltungsanweisung BStBl I 2004, 413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird, dass keiner der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Vermögen haftet…
…steuerpflichtigen Erblassern auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ihren US-Wohnsitz aufgegeben und in Österreich ihren ausschließlichen Wohnsitz begründet und verstirbt diese US-Staatsbürgerin 8 Monate danach in Österreich, so ist hinsichtlich der Erbschaftsbesteuerung des aus US-Wertpapiervermögen bestehenden Nachlassvermögens, das auf zwei US-Freundinnen sowie eine katholische Organisation in den USA übergeht…
…sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des Todes des Steuerpflichtigen in der Schweiz "eine Maßnahme des Steuerpflichtigen" vorliegt, die zur Steuerfestsetzung in Österreich Anlass geben kann, wenn die Beteiligung im Erbweg auf die in…
…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich lebenden Erben lediglich Anteile an der US-Wohnung sowie Teile des Wertpapiervermögens, dann stehen Artikel 5 (unbewegliches Vermögen) und Artikel 7 (nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen…
…Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des Verstorbenen reserviert war, sind Folgen der österreichischen Steuergesetzgebung, die keine Bindungswirkung auf die erbschaftssteuerliche Erfassung in Deutschland entfalten können. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging es doch in dem Fall der EAS.1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an…
…Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag…
…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…
…über Antrag in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freigestellt werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen Reisekosten) bei der österreichischen Besteuerung des verbleibenden Vermögens…
…dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer inländischen operativen GmbH & CO KG und an der betreffenden Komplementär-GmbH hält, dann wird auf der vorerwähnten Grundlage festzustellen…
…rumänischen Immobilienvermögens zum übrigen Aktivvermögen der Gesellschaft zu ermitteln. Schulden bleiben bei dieser Wertermittlung außer Ansatz (EAS 1224, EAS 3146 unter Berufung auf Z 28.4 des OECD-Kommentars zu Art. 13 OECD-MA). Wird von rumänischer Seite eingewandt, dass der OECD-Kommentar für Rumänien…
…vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung zu klären sein, ob die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft (als Vorstandsmitglieder) im Sinn von § 47 EStG der österreichischen AG oder der niederländischen GmbH "schulden". Denn davon hängt ab, ob aus steuerlicher Sicht der gewählten Gestaltungsform überhaupt…
Wird der Nachlass eines im Jahr 2005 in den USA verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich ansässigen Erben eingeantwortet, bilden die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge Einkünfte des österreichischen Erben und unterliegen in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden…
…ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. 12. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem…
…kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht…