…von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die Bestimmungen des Art. III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus …
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
…dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in…
…gerechtfertigt, wenn diese Entlastung Inhalt der üblichen Staatenpraxis bei Doppelbesteuerungsabkommen ist. Hätte vor der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich ein an der üblichen Staatenpraxis (OECD-Musterabkommen) orientiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat bestanden, dann hätte bei einem Zweitwohnsitzer im wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches…
…dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer…
…dann findet die Privateinlage in diesem späteren Jahr statt, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Beteiligung aus dem Privatvermögen in das ausländische Betriebstättenvermögen überführt wird. Allerdings wird diese Privateinlage fiktiv als Veräußerung zu sehen sein, weil - wegen der DBA-rechtlichen Zuordnung zu einem slowakischen Betriebstättenvermögen…
…Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat. Denn nach den Regeln der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen wird in solchen Fällen stets dem Lagestaat das Besteuerungsrecht eingeräumt. Die vorstehenden Grundsätze lassen sich allerdings nicht ohne Weiteres auf die Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht…
…deutschen Grundstückshandels bildet, hat wohl zur Folge, dass gemäß § 98 Z. 3 EStG eine Besteuerung der deutschen Investorin mit inländischen Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht stattfinden kann; dies bewirkt aber nicht die steuerliche Nichterfassung der hierbei erzielten Veräußerungsgewinne, wenn der Spekulationstatbestand des § 30 EStG. erfüllt ist…
…inländische Einkommensteuerpflicht auslösen, weil Teile des Kaufpreises erst nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließen. Sind die nach dem Zuzug nach Österreich zufließenden Kaufpreisraten aber nach österreichischen inländischen Recht nicht steuerpflichtig, dann bleiben sie auch für Belange des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz. 12. Dezember 2000 Für…
…der Besteuerung freizustellen, wenn der Wertzuwachs während einer Zeit eingetreten ist, in der der Veräußerer noch in dem betreffenden ausländischen Staat ansässig war. Das inländische Steuerrecht weicht allerdings von diesem Konzept ab und schöpft die international zugewiesenen Besteuerungsrechte nicht voll aus. Denn gemäß § 31 EStG…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…eine Kaufpreisnachbesserung von über 50.000 Euro zu, dann unterliegt diese nicht der österreichischen Besteuerung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass diese Zahlungen auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise noch kausal aus dem Veräußerungsgeschäft herrühren. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach 10 jährigem Aufenthalt in Schweden seinen Wohnsitz nach Österreich zurück, wobei er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im…
…des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen…
…neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt. Es wird um Verständnis gebeten, dass der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht nur aus schenkungssteuerlicher Sicht, sondern auch aus einkommensteuerlicher Sicht eine Fülle von Fragen aufwirft, wobei möglicherweise auch auf wechselseitige Verknüpfungen zwischen den beiden Rechtsbereichen Bedacht zu…
…kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der…
…im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne Abzug von Anschaffungskosten) als Veräußerungsgewinn (mit dem Hälftesteuersatz) versteuert wurde, dann dürfte auf österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist…
…dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 unterschritten werden - die Steuerbemessungsgrundlage des Grenzgängers entsprechend erhöht. Das liechtensteinische Unternehmen unterliegt mit den aus…
…Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse gelegen ist (zB weil für Österreich wichtige Geschäftsbeziehungen nicht aus bloßen Steuergründen unterbleiben sollen). Wenn in Deutschland ansässige Personen, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, deutsches Vermögen…