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4 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 3333Grenzüberschreitende Reinigungsverträge mit einer inländischen Handelskette
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0388-IV/4/201305.08.2013

…zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen) zum Ausdruck kommende OECD-Auffassung derart extensiv angewendet, dass damit die zu reinigenden Gebäudeteile als Betriebstätte des deutschen Unternehmens zu werten sind. Werden dem deutschen Unternehmen zur Erbringung seiner Reinigungsarbeit aber besondere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann stellen diese gemäß …

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…

EAS 671Hotelreinigung durch ein portugiesisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1299/1/1-IV/4/9520.07.1995

…würden daher die österreichischen Hotels als Arbeitgeber angesehen, würde dies auch korrespondierende umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte auch kein Anwendungsfall des zitierten Erlasses vorliegen und sollte tatsächlich ein operativ tätiges portugiesisches Unternehmen Reinigungsarbeiten ohne Benutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO ausführen…

EAS 1973Sprengstoffentsorgung durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/53-IV/4/0108.01.2002

…die tendenziell einen weiten Betriebstättenbegriff vor Augen haben, auch eine gewisse Rückwirkung auf das Verständnis des in § 29 BAO verwendeten Betriebstättenbegriffes zu. Doch auch nach Abkommensrecht können bloße Reinigungsarbeiten, zu denen auch die Entsorgung von gefährlichen Stoffen zählt, für sich alleine betrachtet nicht als Bauausführung…