…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich, dass ein Produkthersteller im Interesse der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung zu seinem Händler…
…Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a DBA Ö - D Österreich als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Abrechnung der Tonnagegebühr zusteht, wäre…
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
…auf der Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen, wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in § 13 Abs. 2 Z. 4 KStG für Veräußerungsgewinne vorgesehene Steuerbefreiung nicht unterbunden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich Deutschland zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind…
…österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche…
…sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des Todes des Steuerpflichtigen in der Schweiz "eine Maßnahme des Steuerpflichtigen" vorliegt, die zur Steuerfestsetzung in Österreich Anlass geben kann, wenn die Beteiligung im Erbweg auf die in…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft, wenn diese gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 als inländische "kuponauszahlende Stelle" gilt. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass diese Abkommensberechtigung bereits im Zeitpunkt der Einkünfteerzielung bestanden hat. Es kann dem Abkommen nicht die Wirkung beigemessen werden, dass es den Bestand einer (unbezahlten) Steuerschuld bis zu diesem späteren Erkennen der Abkommensberechtigung gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur…
…einer Gesellschaft, deren gehaltenes Aktivvermögen - selbst unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften - hauptsächlich aus in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen betrieblichen Eigennutzung dient. Eine…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…
…Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…