RIS AI
5 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 639Hypothekarzinsen nach dem DBA-Griechenland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/85/1-IV/4/9529.05.1995

…Wesentlich ist, dass dem Gläubiger der verzinslichen Forderung ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer Liegenschaft eingeräumt wird. Wird daher zB von einem griechischen Unternehmen einem österreichischen Unternehmen ein Darlehen gewährt und gleichzeitig vereinbart, dass dieses Darlehen auf einem österreichischen Grundstück…

EAS 1173Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/9701.12.1997

…wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer griechischen Liegenschaft eingeräumt sein (EAS 640)…

EAS 3071Trilateraler Zurechnungskonflikt bei inländischen hybriden Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1377-IV/4/200923.06.2009

…weil im Diskriminierungsvergleich mit einem österreichischen Gesellschafter der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein Rechtsanspruch auf eine Steuerfreistellung der Kroatien-Einkünfte oder auf eine Anrechnung einer abkommenswidrig in Kroatien erhobenen Quellensteuer zusteht. Der Fall ist allerdings mit der Problematik des…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…

EAS 2768Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/200623.10.2006

Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…