…einer Gesellschaft, deren gehaltenes Aktivvermögen - selbst unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften - hauptsächlich aus in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen betrieblichen Eigennutzung dient. Eine…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
Schüttet eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu…
…stillen Reserven auf die Anschaffungskosten anderer Beteiligungen kann nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 KStG die Versteuerung im Veräußerungsjahr unterbleiben. Diese Übertragungsmöglichkeit ist nicht auf Anschaffungen von Inlandsbeteiligungen eingeschränkt. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EAS 683). Die Beurteilung, welche Rechtsperson im Ausland Empfänger einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist, muss daher nach allgemeinem Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die von den deutschen Stiftungen in ihren österreichischen KG-Betriebstätten bezogenen Gewinnausschüttungen ebenfalls steuerfrei zu belassen hat. 14. September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten, dass der in Artikel 23 Abs. 2 Z. lit c des Abkommens enthaltene Vorbehalt nicht anwendbar wäre. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…
…der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs. 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs. 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge…
…österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist allgemein festzuhalten, dass im Fall der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen Beteiligung die abzugsfähigen Anschaffungskosten nicht mit Null, sondern mit jenen der Geschenkgeber anzusetzen sind (VwGH 22.4.1986, 85/14/0167 und EStR 2000 Rz 6669). Im…
…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… vgl. zu den Auswirkungen auch EAS 3349). Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 DBA(Erb)-USA gilt das Abkommen jedoch auch für alle Steuern "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich…
…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…
…a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5% sondern nur jene nach lit. b auf 15% zur Anwendung. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa in einer über 10 Jahre dauernden Phase selbst aufgebaut hat, deutet darauf hin, dass dieser Kundenstock einen beachtlichen immateriellen Vermögenswert darstellt, der…
…Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen herangezogen werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass diese Tochtergesellschaft der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer unterzogen wird (EAS 838, EAS 1185, EAS 2539, EAS…
…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…
…keine Niedrigbesteuerung vor, da das deutsche Außensteuergesetz die maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz…
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…