…Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen nicht den Einschränkungen des § 14 EStG 1988 (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG 1988 bei der österreichischen Tochtergesellschaft zu erfolgen haben; siehe hiezu auch…
…Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber dem nach Österreich versetzten Arbeitnehmer übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen einerseits nicht den Einschränkungen des § 14 EStG (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG. bei der…
…gewinnmindernden Aufwand der Tochtergesellschaft dar; die Bildung einer Rückstellung hiefür dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf die generelle Einschränkung der steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungsbildungen durch die Steuerreform 1994 nicht gerechtfertigt sein. 3. August 1995 Für den Bundesminister…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
Verlegt eine deutsche Europäische Gesellschaft (SE) ihren Sitz nach Österreich und kommt es hierbei nach dem (derzeit noch im Entwurf vorliegenden) "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStBglG) zu einer steuerlichen Entstrickung der Wirtschaftsgüter der SE…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 Lizenzgebühren aus Rumänien bezogen, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien in Rumänien einer Abzugsbesteuerung von 10% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist…