RIS AI
3 228 Treffer524 msnur geltende Fassungen
EAS 1863Internationaler Kostenersatzvertrag bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/25-IV/4/0102.07.2001

…Wie der Dritte die Vorfinanzierung des Aufwandes bewerkstelligt (durch Erwerb eigener Aktien oder durch Ausgabe junger Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung) ist für die Abzugsfähigkeit des Kostenersatzes durch den Arbeitgeber unerheblich. Die Abzugsfähigkeit auf österreichischer Seite hat nach Maßgabe des einschlägigen österreichischen Steuerrechtes zu erfolgen…

EAS 571Optionsscheinzuteilung an Mitarbeiter für Aktienerwerb an US-Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/8/3-IV/4/9503.08.1995

…die Bildung einer Rückstellung hiefür dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf die generelle Einschränkung der steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungsbildungen durch die Steuerreform 1994 nicht gerechtfertigt sein. 3. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 1636Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer inländischen GMBH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/2-IV/4/0014.04.2000

…sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter "Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z. 1 EStG vor, deren steuerliche Erfassung im Kapitalertragsteuerabzugsweg zu erfolgen hat und deren Steuerpflicht damit durch …

EAS 728Dotationskapital bei Niederlassungen deutscher Banken in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/74/1-IV/4/9505.10.1995

…wobei es in Ziffer 20 als wünschenswert bezeichnet wird, dass "verträgliche Methoden" bei der Lösung dieses Problems angewendet werden. Ausgehend von diesen Überlegungen werden daher seitens des BM für Finanzen bis auf weiteres keine Bedenken dagegen erhoben, die auf deutscher Seite anerkannten Richtwerte auch auf…

EAS 508Kapitalerhöhung aus Gewinnvorträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 609/1/1-IV/4/9404.10.1994

…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…

EAS 1905Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften aus dem EK04
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 100/1-IV/4/0106.08.2001

Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…

EAS 2277Gewinnausschüttung an die britische Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0323.04.2003

…britische Muttergesellschaft aus der Auflösung einer Kapitalrücklage und stellt sich dies daher nach österreichischem Recht lediglich als eine Einlagenrückzahlung dar, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden DBA-Zuteilungsregel unterstellt werden…

EAS 1037Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/9724.03.1997

…hiedurch für die österreichischen Investoren eine "zeitverschobene Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden; hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 381KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/9402.02.1994

…dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2176Gewinnausschüttung an die US-Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0226.11.2002

…die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…

EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

…Tochterrichtlinie und damit auch für die Auslegung des § 94a EStG 1988 Bedeutung zukommen. Soweit die Ausschüttungsfiktion eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die als Hauptgesellschafterin der Nachfolge-KG auftretende (operativ tätige) deutsche GmbH betrifft, wird einerseits zunächst eine DBA-konforme Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5%…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…

EAS 2760Probleme mit der Pensionsrückstellung bei Sitzverlegung einer deutschen SE nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0448-IV/4/200624.08.2006

…für das betroffene Unternehmen wie eine Besteuerung ein und derselben Betriebseinnahme in zwei Staaten. Eine derartige doppelte Nichtanerkennung von Pensionsaufwand im Fall einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung könnte eine SE davon abhalten, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und erscheint daher gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Das BM für…

EAS 658Vor Zuzug im Ausland angesammelte stille Reserven
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/11/1-IV/4/9526.06.1995

…Jahre im Vermögen der 5 Einbringenden standen, ist für die Sacheinlagen in die österreichische Holdinggesellschaft Kapitalverkehrsteuerfreiheit gegeben; eine Zusammenrechnung der Besitzzeit vor und nach der innerfamiliären Vermögensaufteilung ist allerdings nicht vorgesehen. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 485Kapitalerhöhung aus Mitteln einer GesmbH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2248/1/1-IV/4/9405.08.1994

Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…

EAS 774KESt-Rückerstattung an DBA-berechtigte EU-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/93/1-IV/4/9506.12.1995

…Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von § 94a EStG geführt. Gleichlautend mit EAS 745. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3317Beteiligungshaltung in inländischen Betriebstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/201308.04.2013

…und damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7 DBA maßgebend sind. Die Auslegung des Artikels 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten "AOA" zu stützen. Darnach können einer Betriebstätte Kapitalbeteiligungen nur zugerechnet…

EAS 2152Eigenkapitalverzinsung und Betriebstättendiskriminierungsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/44-IV/4/0228.10.2002

…die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: