…an die deutsche Steuerverwaltung abgeführt, dann ist nunmehr der abkommenskonforme Zustand herbeizuführen. Es ist wohl einzuräumen, dass hier ein Anwendungsfall der "Rückfallklausel" von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorliegen könnte, demzufolge wegen Nichtbesteuerung in Österreich das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. Doch setzt die Herbeiführung…
…kann der Umstand, dass Kroatien die Ausschüttungen nicht besteuert, nicht zu einem Rückfall des Besteuerungsrechtes nach Artikel 23 des Abkommens an Österreich führen. Denn dieser Rückfall des Besteuerungsrechtes würde nur dann eintreten, wenn Kroatien auf Grund des Abkommens die kroatischen Gewinne nicht besteuern darf; dies…
…Vorbehaltlich des Art. 22 Abs. 2 lit. e (Rückfallsklausel zugunsten Österreichs im Fall eines Qualifikationskonflikts) wären diese Einkünfte gemäß lit. a von der Besteuerung in Österreich unter Progressionsvorbehalt (lit. d) auszunehmen, sofern Österreich nicht von der Switch-over-Option auf die Anrechnungsmethode gemäß Abschnitt II…
…sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber der Quellenstaat der Zuwendungseinkünfte. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…teilnimmt, spricht allerdings gegen eine derartige Aberkennung der Künstlereigenschaft). Ein Rückfall des Besteuerungsrechtes an Österreich gemäß Z 27a lit. b des ab 1992 revidierten Schlussprotokolls zu Artikel 15 des Abkommens würde nur dann eintreten, wenn die Nichtbesteuerung auf deutscher Seite auf einen Qualifikationskonflikt zurückzuführen wäre…
…15 überhaupt nicht als anwendbar ansehen und das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates auf Artikel 21 OECD-MA gründen. Im Verhältnis zu Deutschland tritt die weitere Besonderheit hinzu, dass bei Nichtanwendung von Art. 18 ein Rückfall nicht nur in Art. 15, sondern auch in Art. 16 Abs…
…Rückfalles des Besteuerungsrechtes an Österreich vor. Und da nach ungarischem Recht stille Reserven in den Gesellschaftsanteilen überhaupt keinen Steuertatbestand darstellen, bedarf es keiner weiteren Untersuchungen, ob in dieser Hinsicht Ungarn möglicherweise eine steuerliche Erfassung der stillen Reserven abkommensrechtlich untersagt wird und ob dies einen Rückfall…
…vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser beiden abkommensrechtlichen Rückfallklauseln nicht vor, so kann Österreich nach dem Wegzug des Steuerpflichtigen einen zukünftigen Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Kapitalgesellschaftsanteile abkommensrechtlich nicht mehr besteuern…