Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
Hat eine österreichische Handelsgesellschaft Tochtergesellschaften in Budapest und Warschau gegründet und nimmt der Prokurist der österreichischen Gesellschaft auch Geschäftsführungsfunktionen der beiden Ost-Gesellschaften wahr (ohne in ein steuerliches Dienstverhältnis zu diesen Ost-Gesellschaften zu treten), dann unterliegen seine Gesamtbezüge der ausschließlichen österreichischen Besteuerung; dies ungeachtet…
…GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen Zeitabständen Büroarbeiten verrichtet werden, dann kann jedenfalls nicht von einer bloßen "Briefkasten-GesmbH" gesprochen werden…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen geeigneten Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen und führt die deutsche GmbH diesen Auftrag dadurch aus, daß sie mittels eines Werkvertrages einen deutschen…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…