…5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint, ob die unmittelbar mit der Planungstätigkeit verbundenen Anwesenheiten auf dem Baugelände durch die Einreichplanung oder durch die Ausführungsplanung verursacht sind, solange beide Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen. Besteht auf…
…einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann…
…Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen nicht unterbrochen. Eine Mitwirkung an der Bauausführung liegt auch in den Fällen einer bloßen Planungstätigkeit vor (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA in der Fassung 2002)…
Wird ein österreichisches Engineering-Unternehmen, das über keine Fertigungs- und Montagekapazitäten verfügt, im internationalen Anlagenbau nur als Technologieträger und Generalunternehmer tätig, wird man den ausländischen Steuerverwaltungen nicht entgegengetreten können, wenn diese - bei einer die DBA-Baustellenfristen übersteigenden Bauzeit - eine Betriebstätte des Generalunternehmers in ihrem Staat…
Eine albanische Gesellschaft errichtet in Albanien ein Gebäude und beauftragt dazu hauptsächlich albanische Gesellschaften. Die erforderlichen Planungstätigkeiten (Vorentwurf und Entwurfsplanung, Einreichplanung, Ausführungsplanung, Kostenermittlung und Ausschreibung, Haustechnikplanung) sowie damit im Zusammenhang stehende Überwachungstätigkeiten werden von einer österreichischen Gesellschaft (Ö-GmbH) erbracht, wobei in Albanien im Wesentlichen…
…5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint, ob die unmittelbar mit der Planungstätigkeit verbundenen Anwesenheiten auf dem Baugelände durch die Einreichplanung oder durch die Ausführungsplanung verursacht sind, solange beide Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen (EAS 3042…
Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
…entstehen. Nur dann, wenn die österreichische AG ausschließlich ihre Planungstätigkeit in Österreich erbringt und tatsächlich alle mit der Planung und Überwachung zusammenhängenden Funktionen an selbständige Subunternehmer weitergibt und daher niemals - auch nicht mit Unterbrechungen - durch eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine…