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4 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
EAS 2907Bauplanung für ein Bürogebäude in Manila
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1822-IV/4/200712.11.2007

…einer "Baubetriebstätte" nach Art. 5 Abs. 3 lit. a DBA-Philippinen führen, wenn die Mitwirkungsdauer 6 Monate übersteigt. Finden solcherart Mitarbeiterentsendungen an die Baustelle in Manila statt, dann wäre in die Fristenberechnung auch die Dauer der Mitwirkung der Subauftragnehmer einzubeziehen (Z. 19 vorletzter Satz OECD…

EAS 2949Engagement eines polnischen Chores mit öffentlicher Subventionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0888-IV/4/200828.03.2008

…Art. 16 Abs. 3 DBA-San Marino, Art. 17 Abs. 3 DBA-Philippinen) ab, als in diesen anderen Abkommen die öffentliche Finanzierung ausdrücklich vom "anderen Staat", das ist der Heimatstaat der Künstlergruppe, erfolgen muss. Für den polnischen Chorverein tritt daher Steuerfreiheit in Österreich nicht nur…

EAS 3073Planungs- und Überwachungsarbeiten durch eine japanische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1378-IV/4/200905.07.2009

…wurde, ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Philippinen nicht OECD-Mitglied sind und dass daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

…Griechenland, Großbritannien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, UdSSR, CSFR, Tunesien, Ungarn, VAR (Ägypten). Davon abweichende Regelungen, mit der Folge einer inländischen Steuerpflicht, sind im Verhältnis zu folgenden Staaten gegeben: Deutschland (Art. 8…