…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…
…die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich…
…siehe zB VwGH 26.07.2000, 97/14/0070 betr. den Verdacht der Nutzung einer schweizerischen Holdinggesellschaft durch eine in Monaco ansässige Person). Sind die Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft bloß beteiligungshaltende Kapitalgesellschaften ohne eigene Arbeitskräfte und ohne eigenes Personal, ergibt sich aus dem Zusammenwirken der §…
…Gewinnausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist, muss daher nach allgemeinem Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, an einer österreichischen Kapitalgesellschaft…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
…EAS 1344, EAS 1393, EAS 2706). Ist daher eine in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…VwGH 1.11.1982, 82/14/0084, ÖStZB 1983, 300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs. 2 DBA berechtigt daher Deutschland, zur Lösung dieser Frage auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die…
…erfasste Gesellschafter/Gesellschafts-Beziehung, sondern auf eine davon nicht erfasste Gesellschafter/Gesellschafter-Beziehung. Nach Auffassung des BMF ist es daher abkommenskonform, wenn Österreich die Zinsen bei dem darlehensgebenden und in Österreich ansässigen Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft der Besteuerung unterwirft. Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens…
…der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese die inländische Steuerpflicht; diese inländische Steuerpflicht tritt gemäß § 98 Z 3 EStG - von gewissen Sondertatbeständen abgesehen - zwar im allgemeinen nur bei Bestand einer inländischen Betriebstätte ein. Weil die Betriebstätten der Personengesellschaft aber zugleich…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH & Co KG (KG), die mit dem aufgebrachten Kapital eine australische Limited Partnership (LP) erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…
…die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen…
Bezieht eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft mit österreichischem Hauptgesellschafter (in Österreich ansässige natürliche Person) von einer österreichischen Bank Zinsenerträge aus Termineinlagen und steht außer Streit, dass die Zinsen den Betriebseinnahmen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen sind (zur Betriebstättenzurechnungsfrage siehe insb. VPR 2010 Rz…
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im…
…sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt; und zwar unabhängig davon, ob die inländische Personengesellschaft operativ oder bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine…