Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…
Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…
Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
…im Wege des Personalleasings zur Verfügung gestellt wird, sind die hiefür anfallenden Gestellungsvergütungen nach Maßgabe des Artikels 7 des DBA-Großbritannien von der nach § 99 EStG anfallenden Abzugsbesteuerung zu entlasten. Die von der britischen Gesellschaft gezahlten Arbeitslöhne sind im Fall eines echten Personalleasings gemäß Artikel…
Der Durchführungserlass zur DBA-EVO vom 10.03.2006 (AÖF Nr. 127/2006) sieht im Anhang unter Abschnitt B vor, dass ausländische Arbeitskräftegestellungsunternehmen vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Befreiungsbescheid erhalten können, wenn sie die lohnsteuerlichen Verpflichtungen für die überlassenen Arbeitskräfte übernehmen, sodass die österreichischen…
…für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich…
…A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird, dann fällt auch diese "Untervermietung" des von…
…des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein…
…Vorliegen einer Betriebstätte (im Sinn von § 29 BAO) der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Vorsorglich wird noch Folgendes beigefügt: der Umstand, dass das Personal der britischen Firma von dieser einer schweizerischen Personalleasingfirma überlassen und dann zurückgeleast wurde, vermag nicht zur bewirken, dass deshalb - auf der Ebene des…