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5 Treffer1203 msnur geltende Fassungen
EAS 2075Brasilianischer Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 517/1-IV/4/0217.06.2002

…im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische…

EAS 3401Begründung einer Betriebsstätte durch Cloud Mining
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0042-IV/8/201830.04.2018

…eigenes Personal vor Ort nötig ist, das den Rechner bedient, oder wenn Ausrüstungen automatisch betrieben werden (vgl. OECD-MK Art. 5, Rz 127). Betreibt die schweizerische AG einen Rechner, um darauf Kryptowährungen zu minen, so ist von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen. Wenn der Mining-Rechner…

EAS 1633In Österreich ansässig gewordener Deutscher mit Geschäftsführertätigkeit für eine slowakische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0006.04.2000

…sie in den Arbeiten der Arbeitsgruppe für Doppelbesteuerungsfragen des OECD-Fiskalkomitees allgemein auf Ablehnung stößt. Denn die Arbeit eines Dienstnehmers kann begrifflich immer nur dort ausgeübt werden, wo er sich physisch aufhält. 06. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 3282Kaufmännisches Baustellen-Controlling
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0187-IV/4/201220.04.2012

Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…

EAS 3053Anlagenlieferung und Montageüberwachung durch ein österreichisches Anlagenbauunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0763-IV/4/200924.03.2009

…Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht, darauf entfallende Gewinnteile zu besteuern. Beschränkt sich die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der…