…multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und werden diese Optionsrechte unmittelbar…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Belgien Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Deutschland von der deutschen Konzerngesellschaft Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April…
…94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht…
…EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht…
…für die Frage, ob § 10 Abs. 4 KStG zur Anwendung kommt, wenn der Unternehmensschwerpunkt einer in Dubai steuerfreien Tochtergesellschaft in der Vereinnahmung von Optionsprämien (Call-Optionen in Bezug auf Portfolio-Aktien) besteht. Aus dem Blickwinkel des Gesetzeszweckes von § 10 Abs. 4 KStG gesehen, ist jedenfalls…
…15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten. Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in…
…der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen…
…könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten Jahreshälfte 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in…
…mit einer in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit verknüpft sind, in Österreich zu besteuern. Übt daher beispielsweise ein Anfang 2001 zur österreichischen Konzerngesellschaft versetzter Mitarbeiter eines US-Konzerns Anfang 2002 in Österreich ein Optionsrecht aus, das ihm Anfang 1995 in den USA eingeräumt worden ist…
Hat eine US-Staatsbürgerin im Jahr 1994 in Anbetracht ihrer bis dahin ihrem US-Konzernarbeitgeber geleisteten Dienste Stock-Options eingeräumt erhalten, die nunmehr nach ihrer 1998 erfolgten Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt werden (den damit verbundenen Aufwand trägt ausschließlich ihr seinerzeitiger…
…dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach Österreich zurückkehrt, dann könnte Rumänien während der bloß zweijährigen Beschäftigungszeit nicht als Ansässigkeitsstaat angesehen werden (EStR 2000…
…wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde…