RIS AI
5 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
EAS 123Anlagenbau in Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1281/1/1-IV/4/9205.05.1992

…bb) DBA-Indien unabhängig von der Dauer der Mitarbeit eine Betriebstätte in Indien (nur beim Lieferanten der Maschinen würde nach einem österreichisch-indischen Notenwechsel hinsichtlich der Hilfeleistung bei der Maschinenaufstellung erst nach Ablauf einer Frist von 1 Monat eine Betriebstätte angenommen). Nach Artikel III des…

EAS 2766Rückerstattung slowenischer Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0483-IV/4/200624.08.2006

…der Besteuerung ausgenommen (EAS 2543, EAS 2658). Slowenien hat das DBA in dieser Hinsicht jedoch anders ausgelegt, allerdings in einem Notenwechsel im April 2006 zugesichert, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2005 (Einführung der slowenischen Abzugsbesteuerung) bis zum 31. Dezember 2006 über Antrag betroffener österreichischer…

EAS 167UST-Entlastung für schweizerische Reisebüros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2225/1/1-IV/4/9225.09.1992

…inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag…

EAS 570Deutsche Lieferungen in das kleine Walsertal ab 1.1.1995
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/81/1-IV/4/9507.02.1995

…die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch-deutscher Notenwechsel über die Unanwendbarkeit des genannten Abkommens wird gegenwärtig vorbereitet. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…ebenfalls eine Besteuerung der Arbeitslöhne vornimmt. Es ist wohl richtig, dass anlässlich der Unterzeichnung des Alt-DBAs am 10. April 1981 auch ein Notenwechsel unterzeichnet wurde, in dem sich Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet hat, wenn die betreffenden Einkünfte nach dem Abkommen in Russland besteuert werden…