Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…
…angesprochen und deshalb durch sie nicht berührt." Wurden daher von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von weit über S 300 Mio. in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist…
Halten drei österreichische Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug…
Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den…
…zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Der bloße Umstand, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine offshore Gesellschaft in einer bekannten Steueroase handelt, nimmt ihr nicht die maßgebende Vergleichbarkeit für Belange des § 10 Abs…
…stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von…
…von ATS 300 Mio. sowie Gewerbesteuer eingespart, ohne dass die vorbeschriebenen Vorgänge zu einer Wertminderung des Betriebsvermögens der inländischen Gesellschaft geführt hätten. Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf einer als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel eine Investitions-Tochtergesellschaft und werden dieser namhafte Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich…
…heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die…
Gewinne, die eine Tochtergesellschaft in Zypern aus Devisentermingeschäften erzielt und die sich als Käufe und Verkäufe von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen, führen zu keinen schädlichen Passiveinkünften im Sinn der auf § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher keinen…
…es sich bei der Hongkong-Gesellschaft um eine bloße Briefkastengesellschaft und werden folglich die in ihren Händen buchmäßig erfassten Gewinne in der wirtschaftlichen Realität von dem in Österreich ansässig gewordenen Hauptgesellschafter erwirtschaftet und ist es daher er - und nicht die Hongkong-Gesellschaft - die im Erwerbsleben…
…vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information…
Errichtet eine börsennotierte britische Gesellschaft mit 50 Mio. S in Österreich eine Tochtergesellschaft (die weitere 150 Mio. S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt) und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt, dann…
…solcher der Steuerfreiheit nicht entgegen. Auch der Umstand, daß in einem Vorjahr die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in die in einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden sind, führt nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die…
…nicht zu erwarten, dass seitens des betreffenden ausländischen Staates der Bestand einer "Vertreterbetriebstätte" mit Erfolg geltend gemacht werden kann, so erscheinen Komplikationen durch den Charakter einer Non-Profit-Gesellschaft vorprogrammiert. Denn die Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Gliedgesellschaften eines multinationalen Konzerns müssen fremdüblich gestaltet werden; da…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt, die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art…
…ihr zugehöriger immaterieller Geschäftswert anzusehen ist, der diese Gesellschaft damit über eine reine Routinefunktionsgesellschaft hinaushebt, ihr Entrepreneurrolle zuerkennt und solcherart die Zurechnung eines über bloße Routinewerte hinausgehenden Gewinnes rechtfertigt. Bei einem Sachverhaltsbild, bei dem die österreichische Gesellschaft das weltweite Marketing, die Public Relations, Investor Relations…
…Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert werden dürfen. Dies würde nur zutreffen, wenn auch die VAE bei Qualifizierung nach ihrem Recht den Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft als Errichtung einer Personengesellschaft werten, sodass sie durch das Abkommen das Recht erlangen, die daraus abreifenden Einkünfte …
Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleiches einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49% beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs…