Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
…Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen…
… die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres…
…rumänische Leasingnehmer eine derartige Quellensteuer bislang nicht abgezogen und wird er nunmehr seitens der rumänischen Steuerverwaltung zu einer Steuernachzahlung verpflichtet, dann kann dieser Nachzahlungsbetrag gemäß Artikel 24 DBA-Rumänien nur auf jene österreichische Einkommen(Körperschaft)steuer angerechnet werden, die auf diese nachbesteuerten rumänischen Zinseneinkünfte entfällt…