…Betriebseinnahmen der in Deutschland gelegenen KG-Betriebstätten zufließen. Artikel 4 des Abkommens verpflichtet Österreich, diese den deutschen Betriebstätten zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte von der inländischen Besteuerung freizustellen. Da die österreichische GesmbH nach inländischem Recht für einen ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet, wird sie dafür sorgen müssen, dass ausreichende Nachweise…
…Chören, Theatern, Künstlern usw. auf standardisiertem Weg bestimmte besteuerungsrelevante Fakten abfragt, um den Umfang seiner eigenen Steuerhaftungspflichten ordnungsgemäß zu bestimmen. Es wird aber um Verständnis gebeten, dass es dem BM für Finanzen nicht möglich ist, in Fällen dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern…
…bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr vorgenommen wird. Doch selbst diese Methode kann aus Vereinfachungsgründen angewendet werden, solange hierbei noch hingenommen werden kann, dass damit auch eine Zuteilung des Residualgewinnes an die Betriebstätte stattfindet, ein Nachteil, der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende…
…unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem Bauherren eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den ausländischen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vor, dann…