…DBA-Italien, Art. 15 Abs. 2 DBA-Rumänien, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn und Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen; dieses letztgenannte Abkommen sieht anstelle der 183-Tage-Frist eine 1-Jahres-Frist vor) nicht übersteigen, so ist…
…bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall gegenüber der CSFR, der Türkei, Rumänien und gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im…
Die Frage, ob Investitionen in den Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis…
Der tschechischen Steuerverwaltung kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie von einer tschechischen Firma die Entrichtung einer 5%igen Abzugssteuer auf Gerätemieten verlangt, die an eine österreichische Firma bezahlt werden. Denn der Anwendungsbereich des Artikels 12 DBA-Tschechien, der zu einer solchen 5%igen Quellensteuer berechtigt…
…der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt…
…die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies gegen…
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft in den Jahren 1993 und 1994 in Tschechien, Ungarn und in Kroatien operativ tätige Tochtergesellschaften errichtet und werden diese Beteiligungen im Jahr 1996 veräußert, dann ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 10 Abs. 2 KStG in Österreich steuerfrei. Der…