…Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und auf diese Art und Weise daran mitwirken. Auch ausländische Produktionsfirmen, die komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter von Musik- und Tanzaufführungen in Österreich die Vergütungen, die…
…ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die Künstler- und Sportlerklausel…
Vertreibt eine in Deutschland ansässige Gesellschaft Musik-CDs in Österreich und richtet sie hierzu ein inländisches Büro mit 2 Mitarbeitern ein, die allerdings keine Lieferaufträge entgegennehmen, jedoch durch Werbestrategien an der Markterschließung in Österreich mitwirken, dann ist zu vermuten, dass diesem Büro nicht bloß eine…
…der Schweiz und aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von ihnen zubereiteten Gerichte unter Überlassung ihrer Bild- und Namensrechte einzuwilligen hatten und andererseits der Speisenkonsum in Unterhaltungsdarbietungen mit Live-Musik verpackt war…
Wird ein niederländisches Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österreichischen Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gemäß Artikel 18 Abs. 3 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens, in der Fassung BGBl. III Nr…
…gewöhnlichem Aufenthalt) Werkverträge ab, auf Grund derer die Musiker sich verpflichten, im inländischen Tonstudio fremdkomponierte Musikstücke der internationalen Pop-Musik nachzuspielen, die in der Folge von dem Musikproduzenten durch Mischung mit Vokalmusik zu einem für Plattenaufnahmen geeigneten Musikstück aufbereitet werden, dann unterliegen die hiefür gezahlten…