RIS AI
5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
EAS 225Geschäftsführung ausländischer Tochtergesellschaften durch Dienstnehmer der inländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/208/2-IV/4/9325.01.1993

…der betroffenen ausländischen Staaten entschieden werden. Für den Fall von zwischenstaatlichen Meinungsverschiedenheiten könnte die Angelegenheit im Rahmen von internationalen Verständigungsverfahren im Wege des BM für Finanzen abgeklärt werden. Sollten die betroffenen Geschäftsführer weiterhin ausschließlich in einem Dienstverhältnis zur österreichischen Muttergesellschaft stehen, wäre weiters zu prüfen…

EAS 536Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/9405.12.1994

…abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…über die Höhe der Bezüge seiner Arbeitnehmer zu entscheiden, Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag ausschließlich zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auszutragen sind, Abfertigungsansprüche (gegebenenfalls auch Pensionsansprüche) gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen erwachsen, nur das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen den Arbeitnehmer…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…über die Höhe der Bezüge des Arbeitnehmers zu entscheiden, Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag ausschließlich zwischen dem Arbeitnehmer und dem österreichischen Unternehmen auszutragen sind, Abfertigungsansprüche (gegebenenfalls auch Pensionsansprüche) nur gegenüber dem österreichischen Unternehmen erwachsen können , nur das österreichische Unternehmen das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall…

EAS 1521Wohnung des inländischen Servicetechnikers eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/9906.09.1999

…in Österreich ermöglicht. Denn eine inländische Adresse für die Service- und Reparaturbetreuung stellt gerade in der heutigen Zeit eine oft unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden grenzüberschreitenden Produktvertrieb dar. Sollten in dieser Frage seitens der zuständigen Finanzämter der beiden Staaten unbehebbare Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden Fälle dieser…