…1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse…
…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach der verschmelzungsbedingten Löschung eine Betriebstätte der übernehmenden ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2 DBA Ö - D dem Wohnsitzstaat, sonach also Deutschland, das Besteuerungsrecht eingeräumt wird. Der Umstand, dass das dem österreichischen Besteuerungsanspruch unterliegende Schürfrecht einer Wertminderung unterliegt, die jedoch mangels Überschreitens der Neuveranlagungsgrenzen des § 13 Abs. 1 Z 1 VStG zu keiner Neuveranlagung der Vermögensteuer hinsichtlich des…
…Artikel 15 DBA-2000 (bzw. Artikel 9 DBA-1954) fallen oder bereits unter den für Lizenzgebühren geltenden Artikel 12 DBA-2000 und DBA-1954 zu subsumieren sind. Um in dem konkreten Fall eine pragmatische Lösung herbeizuführen, könnte sich empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen…
…sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in …
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Belgien belegener Grundbesitz geerbt, dann könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO eine Steuerfreistellung gewährt werden, wenn dieser Erwerbsvorgang auch in Belgien einer der österreichischen Erbschaftssteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterworfen wird. 11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von…
…DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits aus diesem Grund nicht eintreten. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Denn würde die ausländische Betriebstätte von einem völlig unabhängigen Unternehmer geführt, könnte dieser auch frei darüber entscheiden, in welchem Staat er die zu seinem Betriebsvermögen zählenden Wertpapiere verwahrt haben möchte. Der Umstand, dass die Steuerverwaltung des anderen Staates eine gleichlautende Sachverhaltsbeurteilung vornimmt und dementsprechend…
…in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Auf EAS 1571, in der die Anwendung des Transparenzprinzips im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung auch im Fall vermögensverwaltender KEGs festgehalten wurde, wird hingewiesen. 07. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die Besteuerungsgrundlage zu vermindern ist, um das abkommensgemäß angestrebte Ziel einer Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erreichen. Im Rahmen der im innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch ausländische Verluste…
…auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: