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EAS 4Lizenzen für die Vermarktung eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

  So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und…

EAS 1176Internationale Patentverwertung über Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 83/1-IV/4/9701.12.1997

…Marketing, Handel mit technischen Produkten und Investitionsgütern, Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie Halten von Beteiligungen ist, die Errichtung einer österreichischen Tochtergesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, über eine ihr erteilte Generallizenz die sich im Eigentum der liechtensteinischen Gesellschaft befindlichen Patente im Gebiet der Europäischen Union…

EAS 409Fernseh- und Plakatwerbung durch ausländische Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3521/1-IV/4/9415.03.1994

…zu den DBA-Partnerstaaten wird allerdings zu beachten sein, dass für Lizenzen, die für die Vermarktung von Sportlern gezahlt werden, auf Grund der Lizenzgebührenregelungen der DBAs Quellenbesteuerungsrechte bestehen können (Hinweis auf EAS 4). Ist der Sportler in Monaco ansässig, sind DBA-Bestimmungen allerdings ohne Auswirkungen…

EAS 2740"Softwarelizenzen" der Vertriebs-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0349-IV/4/200626.06.2006

…Der Umstand, dass die an den deutschen Softwareproduzenten gezahlten Entgelte als "Softwarelizenz" bezeichnet werden, bewirkt nicht, dass daraus "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland werden, sondern lässt ihre Einstufung als Einkünfte, die unter Artikel 7 des Abkommens fallen, unberührt. Allerdings ist sowohl die…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

…In diesem Fall handelt es sich um Lizenzgebühren im Sinn von Art. 12 des OECD-Musterabkommens (siehe insb. Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Da Art. 12 Abs. 2 DBA Serbien für verschiedene Arten von Lizenzgebühren unterschiedliche Quellensteuersätze vorsieht…

EAS 2475Download von Standardsoftware von einem Server einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0421.06.2004

…dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese Beurteilung gründet sich auf die in Ziffer 14 sowie Ziffer 17.2 und 17.3 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Muster vertretene…

EAS 1233Erwerb des Lizenzrechtes durch den inländischen Lizenznehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/9823.02.1998

…Erträgnisse aus der Nutzung des Rechtes einbezogen sind, nicht aber die Erträgnisse aus der Veräußerung der Vermögenssubstanz als solcher. Für die oft nicht einfache Abgrenzungsfrage, wann eine Veräußerung des Lizenzrechtes angenommen werden kann, gibt das VwGH 24.11.1987, 87/14/0001, ÖStZB 1988, 327…

EAS 253Auslandslizenzen eines inländischen Schallplattenvertriebes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 803/2/1-IV/4/9308.04.1993

…Bei Lizenzgebern, die in Australien ansässig sind, besteht Anrecht auf eine Quellensteuerherabsetzung auf 10%. Für die Durchführung der Steuerentlastung sind die Regelungen des BMF-Erlasses AÖFV. Nr. 31/1986 (idF AÖFV. Nr. 364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür…

EAS 2543Slowenische Lizenzgebühren an mittelbar verbundene österr. Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0311-IV/4/200421.12.2004

  Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…

EAS 3397Lizenzbereitstellung nach China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0014-IV/8/201818.01.2018

  Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…

EAS 1027Lizenzgebührenbegriff im DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/6-IV/4/9728.02.1997

Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…

EAS 2658Slowenische Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0755-IV/4/200501.12.2005

Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…

EAS 463Lizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 654/1/1-IV/4/9427.06.1994

…Fall in den Betriebstätte der inländischen Tochtergesellschaft der Antillen-Gesellschaft, an. Eine Verwertung der Lizenzrechte liegt nicht nur im Fall der Nutzung für eine eigene Produktion, sondern auch im Fall einer ertragbringenden Nutzung durch Abschluss von Sublizenzverträgen vor. 27. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 311Internationale Lizenzvergabe über eine inländische Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

…Niederlassung eines internationalen Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Hauptsitzes international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG mit dem Verkehrswert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gem. …

EAS 48Steuerentlastung bei Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/110-IV/4/9127.11.1991

…Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu den drei genannten Staaten Anspruch auf vollständige Entlastung (Art. 15 DBA-Frankreich, Art. 12 DBA-Großbritannien, Art. 13 DBA-Niederlande). Bei konzerninternen Lizenzgebühren besteht gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich…

EAS 905Bezug von Softwareprodukten von der niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/7-IV/4/9603.07.1996

…ob Entgelte, die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht…

EAS 641Sublizenzvergabe nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1292/2/1-IV/4/9529.05.1995

…ausreichend, um daraus zu schließen, dass die Lizenzvereinbarung direkt zwischen dem niederländischen Produzenten und dem tschechischen Unternehmen zustandegekommen ist. Die Mitunterschrift kann durchaus als bloße Zustimmung des Produzenten zur Ordnungsmäßigkeit der Sublizenzvergabe nach Tschechien gewertet werden. Eine andere Beurteilung könnte aber dann erforderlich sein, wenn…

EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende niederländische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist…